Wie wird die Ärztekammer gewählt

Alle Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg wählen in ihren Bezirken also in Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg die Mitglieder der Vertreterversammlungen der jeweiligen Bezirksärztekammern. Aus diesen Vertreterversammlungen werden dann die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sowie die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt.

Nachdem bis zum 5. Oktober 2018 beim jeweils zuständigen Bezirkswahlleiter Wahlvorschläge eingereicht werden konnten werden ab Anfang November die Wahlunterlagen verschickt. Die Wahlfrist endet am 30. November 2018 um 24Uhr d.h. später eingehende Wahlunterlagen werden nicht berücksichtig.

Aufgaben der Ärztekammer

  • Ärztliche Weiterbildung und Fortbildung
  • Facharztprüfungen
  • Festlegung der Berufsordnung
  • Berufsaufsicht einschließlich der Berufsgerichtsbarkeit
  • Pflege des „Gemeinsinns“ in den Ärzteschaften
  • Gutachterkommissionen für Fragen der ärztlichen
  • Haftpflicht
  • Gemeinsame Gutachterstelle für Fragen der Gebührenordnung
  • Ethik- und Lebendspendekommission
  • Organisation des Ausbildungswesens der Medizinischen Fachangestellten

ÄRZTEKAMMER W A H L 2018

Ich kandidiere für die Vertreterversammlung im Bezirk Nordwürttemberg und im Kreis Stuttgart auf der Liste „Gemeinsame Zukunft“

Kreisliste: Wahlkreis d. Ärzteschaft Stuttgart – 6. Wahlvorschlag l„Gemeinsame Zukunft“  15. Dr. med. Markus Müller

Bezirksliste: Wahlbezirk Nordwürttemberg –  8. Wahlvorschlag „Gemeinsame Zukunft“ 58. Dr. med. Markus Müller

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich engagiere mich seit langem ehrenamtlich u.a. beim Hartmannbund und bin seit 2017 Bezirksvorsitzender in Nordwürttemberg. Warum kandidiere ich nun für die Vertreterversammlung? „ÄRZTEKAMMER W A H L 2018“ weiterlesen

Stichpunkte zum Wahlverfahren

  • Die Wahl findet als Briefwahl statt: Versand der Wahlunterlagen spätestens am 15. November 2018 an die wahlberechtigten Ärzte / Ärztinnen
  • Abgabefrist: Der Stimmzettel muss bis spätestens Freitag, 30. November 2018, 24.00 Uhr bei der Ärztekammer eingegangen sein
  • Ablauf der Wahl:
    • Der Stimmzettel der Bezirkswahl hat einen roten Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
    • Der Stimmzettel der Kreiswahl hat einen blauen Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
    • Wenn der Wahlumschlag die Stimmzettel der Kreis- und der Bezirkswahl enthält, wird er verschlossen und in dem adressierten Umschlag „STIMMBRIEF“ an den Bezirkswahlleiter verschickt
  • Sie haben mehrere Stimmen, die Gesamtanzahl entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Wahlkreis (19 Stimmen) bzw. Wahlbezirk (35 Stimmen)
  • Stimmabgabe ist nicht auf einen Wahlvorschlag bzw. eine „Liste“ begrenzt, d.h. die Stimmen können auch auf Kandidaten verschiedener Listen aufgeteilt werden
  • Pro Liste (Kreis- / Bezirksliste) können einem Bewerber / einer Bewerberin bis zu 3 Stimmen gegeben werden, d.h. Sie können mir 3 Stimmen auf der Bezirksliste Nordwürttemberg und 3 Stimmen auf der Kreisliste Stuttgart geben
  • Achtung: Die Gesamtstimmenzahl muss nicht ausgeschöpft, darf aber auf keinen Fall überschritten werden. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig!