Keine Konkurrenz zwischen ambulant und stationär, selbständig und angestellt!

Ich habe schon gehört, ich sei nicht wählbar weil ich im ambulanten Sektor arbeite oder weil ich dem und dem Verband angehöre. Das halte ich für grundsätzlich falsch. Die Kammerarbeit bietet uns die Möglichkeit alle Ärzte in einem „Parlament“ zu vereinen. Wir müssen gegensätzliche Interessen austarieren und gegenüber der Politik und Gesellschaft unsere Interessen gemeinsam vertreten. Nur gemeinsam sind wir stark. Daher vertrete ich anstatt Partikularinteressen ausdrücklich Positionen die für uns Ärzte allgemein wichtig sind. Dazu gehört die Weiterbildung, die Forderung nach qualifiziertem ärztlichen Nachwuchs und das Eintreten für die Freiberuflichkeit des Arztes. Auch angestellte Ärzte in Praxis oder Klinik sollten dies unterstützen, da wir uns in unserer freien Berufsausübung nicht in eine Abhängigkeit durch Kapitalgesellschaften begeben dürfen!

Kammerwahl – Jetzt gehts los!

Seit gestern (Montag 5. November) werden an fast 20.000 Ärzte in Nordwürttemberg bis spätestens zum 15. November die Briefwahlunterlagen verschickt. Bitte geben Sie mir Ihre 3 Stimmen! Mein Wahlprogramm finden Sie hier.

Kreisliste: Wahlkreis d. Ärzteschaft Stuttgart 6. Wahlvorschlag „Gemeinsame Zukunft“ Listenplatz 15. Dr. med. Markus Müller

Bezirksliste: Wahlbezirk Nordwürttemberg 8. Wahlvorschlag „Gemeinsame Zukunft“ Listenplatz 58. Dr. med. Markus Müller

Wichtig: Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 30. November an die Ärztekammer zurückgeschickt werden!

Ärztekammerwahl – Wieviele Vertreter werden gewählt?

Laut Wahlbekanntmachung vom Juni 2018 (Link zur Ärztekammer) werden in Nordwürttemberg 106 Bezirksvertreter gewählt. Zwei Drittel (71 Vertreter) werden über die Kreislisten und ein Drittel über die Bezirkslisten (35 Vertreter) gewählt. In der Ärzteschaft Stuttgart werden so 19 Vertreter gewählt.

Aufgaben der Ärztekammer

  • Ärztliche Weiterbildung und Fortbildung
  • Facharztprüfungen
  • Festlegung der Berufsordnung
  • Berufsaufsicht einschließlich der Berufsgerichtsbarkeit
  • Pflege des „Gemeinsinns“ in den Ärzteschaften
  • Gutachterkommissionen für Fragen der ärztlichen
  • Haftpflicht
  • Gemeinsame Gutachterstelle für Fragen der Gebührenordnung
  • Ethik- und Lebendspendekommission
  • Organisation des Ausbildungswesens der Medizinischen Fachangestellten

Stichpunkte zum Wahlverfahren

  • Die Wahl findet als Briefwahl statt: Versand der Wahlunterlagen spätestens am 15. November 2018 an die wahlberechtigten Ärzte / Ärztinnen
  • Abgabefrist: Der Stimmzettel muss bis spätestens Freitag, 30. November 2018, 24.00 Uhr bei der Ärztekammer eingegangen sein
  • Ablauf der Wahl:
    • Der Stimmzettel der Bezirkswahl hat einen roten Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
    • Der Stimmzettel der Kreiswahl hat einen blauen Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
    • Wenn der Wahlumschlag die Stimmzettel der Kreis- und der Bezirkswahl enthält, wird er verschlossen und in dem adressierten Umschlag „STIMMBRIEF“ an den Bezirkswahlleiter verschickt
  • Sie haben mehrere Stimmen, die Gesamtanzahl entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Wahlkreis (19 Stimmen) bzw. Wahlbezirk (35 Stimmen)
  • Stimmabgabe ist nicht auf einen Wahlvorschlag bzw. eine „Liste“ begrenzt, d.h. die Stimmen können auch auf Kandidaten verschiedener Listen aufgeteilt werden
  • Pro Liste (Kreis- / Bezirksliste) können einem Bewerber / einer Bewerberin bis zu 3 Stimmen gegeben werden, d.h. Sie können mir 3 Stimmen auf der Bezirksliste Nordwürttemberg und 3 Stimmen auf der Kreisliste Stuttgart geben
  • Achtung: Die Gesamtstimmenzahl muss nicht ausgeschöpft, darf aber auf keinen Fall überschritten werden. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig!