Wie wird die Ärztekammer gewählt

Alle Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg wählen in ihren Bezirken also in Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg die Mitglieder der Vertreterversammlungen der jeweiligen Bezirksärztekammern. Aus diesen Vertreterversammlungen werden dann die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sowie die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt.

Nachdem bis zum 5. Oktober 2018 beim jeweils zuständigen Bezirkswahlleiter Wahlvorschläge eingereicht werden konnten werden ab Anfang November die Wahlunterlagen verschickt. Die Wahlfrist endet am 30. November 2018 um 24Uhr d.h. später eingehende Wahlunterlagen werden nicht berücksichtig.