Die Wahl findet als Briefwahl statt: Versand der Wahlunterlagen spätestens am 15. November 2018 an die wahlberechtigten Ärzte / Ärztinnen
Abgabefrist: Der Stimmzettel muss bis spätestens Freitag, 30. November 2018, 24.00 Uhr bei der Ärztekammer eingegangen sein
Ablauf der Wahl:
Der Stimmzettel der Bezirkswahl hat einen roten Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
Der Stimmzettel der Kreiswahl hat einen blauen Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
Wenn der Wahlumschlag die Stimmzettel der Kreis- und der Bezirkswahl enthält, wird er verschlossen und in dem adressierten Umschlag „STIMMBRIEF“ an den Bezirkswahlleiter verschickt
Sie haben mehrere Stimmen, die Gesamtanzahl entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Wahlkreis (19 Stimmen) bzw. Wahlbezirk (35 Stimmen)
Stimmabgabe ist nicht auf einen Wahlvorschlag bzw. eine „Liste“ begrenzt, d.h. die Stimmen können auch auf Kandidaten verschiedener Listen aufgeteilt werden
Pro Liste (Kreis- / Bezirksliste) können einem Bewerber / einer Bewerberin bis zu 3 Stimmen gegeben werden, d.h. Sie können mir 3 Stimmen auf der Bezirksliste Nordwürttemberg und 3 Stimmen auf der Kreisliste Stuttgart geben
Achtung: Die Gesamtstimmenzahl muss nicht ausgeschöpft, darf aber auf keinen Fall überschritten werden. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig!