Stichpunkte zum Wahlverfahren

  • Die Wahl findet als Briefwahl statt: Versand der Wahlunterlagen spätestens am 15. November 2018 an die wahlberechtigten Ärzte / Ärztinnen
  • Abgabefrist: Der Stimmzettel muss bis spätestens Freitag, 30. November 2018, 24.00 Uhr bei der Ärztekammer eingegangen sein
  • Ablauf der Wahl:
    • Der Stimmzettel der Bezirkswahl hat einen roten Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
    • Der Stimmzettel der Kreiswahl hat einen blauen Rahmen und kommt nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag mit dem aufgedruckten Dienstsiegel
    • Wenn der Wahlumschlag die Stimmzettel der Kreis- und der Bezirkswahl enthält, wird er verschlossen und in dem adressierten Umschlag „STIMMBRIEF“ an den Bezirkswahlleiter verschickt
  • Sie haben mehrere Stimmen, die Gesamtanzahl entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Wahlkreis (19 Stimmen) bzw. Wahlbezirk (35 Stimmen)
  • Stimmabgabe ist nicht auf einen Wahlvorschlag bzw. eine „Liste“ begrenzt, d.h. die Stimmen können auch auf Kandidaten verschiedener Listen aufgeteilt werden
  • Pro Liste (Kreis- / Bezirksliste) können einem Bewerber / einer Bewerberin bis zu 3 Stimmen gegeben werden, d.h. Sie können mir 3 Stimmen auf der Bezirksliste Nordwürttemberg und 3 Stimmen auf der Kreisliste Stuttgart geben
  • Achtung: Die Gesamtstimmenzahl muss nicht ausgeschöpft, darf aber auf keinen Fall überschritten werden. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig!